§ I Geltung der Bedingungen
Der Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen erstreckt sich auf den gesamten Betriebsbereich sowie auf sämtliche vom Nordpark Café bzw. der Co + Co Gastronomie GmbH (Verwenderin) durchgeführten Veranstaltungen, Lieferungen und Cateringleistungen. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Verwenderin erfolgen ausschließlich unter Bezugnahme auf den Geltungsbereich aufgrund dieser Geschäfts- bedingungen. Die AGB 's gelten auch für spätere Leistungen der Verwenderin. Spätestens mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten diese Bedingungen des Bestellers als angenommen. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Verwenderin sie schriftlich bestätigt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote der Verwenderin sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen (Mail) Bestätigung der Verwenderin. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Die Reservierung von Räumen/ Flächen sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Reservierungen werden erst nach Zahlung einer Bearbeitungsgebühr für Absprachen von 500,00€ (die anschließend mit der Endrechnung verrechnet wird) bearbeitet bzw. fix gebucht. Bei Stornierung verfallen diese, unberücksichtigt hiervon bleiben weitere Forderungen wie im § 6 formuliert. 4 Wochen vor der Veranstaltung werden alle bekannten Kosten als a conto Rechnung (i.d.R. alles außer der Getränkekosten) in Rechnung gestellt. Diese ist bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungstag auf unser Firmenkonto zu überweisen.
Kreditinstitut: SSK Düsseldorf IBAN: DE23 3005 0110 1008 2428 26 BIC: DUSSDEDDXXX
§ 3 Leistungen
Es kann generell nur ein im Voraus bestelltes, für alle Gäste gemeinsames Menü/ Buffet serviert werden, ebenso müssen die Getränke im Voraus bestimmt sein. Es sei denn, es ist ausdrücklich unter Bezugnahme auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verwenderin eine Ausnahme von diesen Regelungen schriftlich vereinbart. Kleine Abänderungswünsche sind in Einzelfällen auf Anfrage möglich. Ansonsten verpflichtet sich der Besteller schon jetzt, die gesetzlichen Vorschriften auf Hinweis der Verwenderin einzuhalten. Bei der Anzahl der Menüs (Buffets) die von der Verwenderin in Rechnung gestellt werden wird von der Personenzahl ausgegangen, die spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Besteller schriftlich vorliegt. Eine spätere bekanntwerdende Verringerung der Personenzahl wird bei der Berechnung nicht mehr berücksichtigt. Sollte aus Gründen, die die Verwenderin nicht zu vertreten hat, eine Änderung von abgesprochenen Details nötig sein, werden diese nach Absprache/ Zustimmung mit dem Besteller vorgenommen, wobei ggf. weitere Kosten berechnet werden. Für Räumlichkeiten, die für Tagungen, Konzerte, Vorträge, Präsentationen oder ähnliches angemietet werden, erhebt die Verwenderin Bereitstellungskosten, deren Höhe je nach Veranstaltung schriftlich abgesprochen werden. Aus hygienischen und haftungsrechtlichen Gründen dürfen Speisereste von Buffets nicht mitgenommen werden.
§ 4 Preise
Die berechneten Preise sind Nettopreise, Ausnahme wenn im Angebot explizite die Mehrwertsteuer inkludiert ist.. Für Veranstaltungen, die mehr als drei Monate im Voraus bestellt werden, behalten wir uns bei veränderter Marktlage eine Nachberechnung vor. Die Verwenderin kann eine Vorauszahlung bis zur Höhe des vereinbarten Preises verlangen und ist zum Rücktritt berechtigt, wenn diese bis 10 Tage vor dem Veranstaltungs- termin nicht geleistet ist. Die exklusive Nutzung der folgenden Räume sind an Mindestumsätzen (Miete, Speisen & Getränke) gebunden.
König Ludwig Zimmer mit vorgelagerter kl. Terrasse 1.000,- Wintergarten mit anteiliger Terrasse 4.500,- alle Räume des Nordpark Café 15.000,-
§ 5 Sonstiges
Für die Veranstaltung benötigte Maschinen, Geräte, Dekorationsmaterial oder sonstige Gegenstände dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der Verwenderin angebracht, angeschlossen und betrieben werden. Technische Einrichtungen zur Musikwiedergabe müssen so eingestellt werden, dass im Bereich der nächsten Nachbarschaft nach 22:00 Uhr ein Schallpegel von 40 DBA nicht überschritten wird. Die Verwenderin behält sich vor, bei Überschreitung dieses Wertes ggf. die Musikdarbietung abzubrechen. Etwaige Genehmigungen für Veranstaltungen wie z. B. Gema Anmeldung bei TV oder Musikdarbietungen, Sondergenehmigungen z.B. bei Feuerwerk, Brandwache, Ersthelfer sind durch den Besteller einzuholen.
§6 Schadenersatz
Der Besteller haftet für alle Schäden, die er, ihre Dienstleister oder die Besucher der Veranstaltung verursachen. Bei Personen-/ & Sachschäden innerhalb oder außerhalb des Nordpark Café, für Einrichtungen oder sonstigen Gegenständen ist ein Abzug Neu für Alt ausgeschlossen. Der Besteller ist nach erfolgter Reservierung – schriftlich wie auch mündlich – verpflichtet, die Veranstaltung durchzuführen. Beide Vertragspartner können bis zu 6 Monate vor der Veranstaltung aus wichtigem Grund ohne gegenseitige Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Unterbleibt die Durchführung der Veranstaltung, kann die Verwenderin folgenden Schadensersatz für entgangenen Umsatz verlangen: Bei Stornierung 6 Monate vor Veranstaltungsdatum 30% - Bei Stornierung ab 3 Monate vor Veranstaltungsdatum 50% - Bei Stornierung ab 2 Monate vor Veranstaltungsdatum 80% - Bei Stornierung ab 6 Wochen vor Veranstaltungsdatum 100%. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Verwenderin einen höheren oder der Besteller einen geringeren Schaden nachweist. Der durchschnittliche Umsatz und damit die Berechnungsgrundlage beträgt 180,- pro Person zusätzlich der sonstigen bestellten Dienstleistungen wie Dekoration, Technik, DJ, Künstler, etc.. Diese sind gesondert durch den Besteller, nach den oben aufgeführten Parametern zu tragen. Die endgültige Personenzahl, welche nicht mehr als 10% vom letzten schriftlichen Angebotsstand differiert (bei stärkeren Schwankungen bedarf es der Zustimmung der Verwenderin bzw. einer neuen Kalkulation der Veranstaltung), muss der Verwenderin 7 Tage vor der Veranstaltung mitgeteilt werden. Bei a la Carte Reservierungen seien Sie schriftlich oder telefonisch erfolgt, die nicht oder nur zum Teil angetreten sind, wird eine Gebühr von 50 Euro („no show fee“) je bestelltem Sitzplatz erhoben.
§ 7 Zahlung
Die Rechnungen der Verwenderin sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ist 14 Tage nach Rechnungsstellung kein Zahlungseingang erfolgt, erhebt die Verwenderin eine 1. Mahn/- Bearbeitungsgebühr von 50 €, nach weiteren 7 Tagen erfolgt die 2. Mahnung mit zusätzlichen Mahn/- Bearbeitungsgebühren von 100 €, nach weiteren 7 Tagen erfolgt die 3. & letzte Mahnung mit weiteren Mahn/- Bearbeitungsgebühren von 200 €.
§ 8 Anzuwendendes Recht und Erfüllungsort
Für das Vertragsverhältnis, seiner Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Düsseldorf.
Betreibergesellschaft, Co + Co Gastronomie GmbH gegründet 1994 in Düsseldorf HRB 31605 Firmensitz Unterdorfstr. 60 - 40489 D-Dorf Betriebsstätte Kaiserswerther Str. 390a – 40474 D-Dorf Mail info@nordpark.cafe Tel Betrieb 01520 - 4111111 Tel Büro 0211 - 173040
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